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   BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77   

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https://dejure.org/1978,216
BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77 (https://dejure.org/1978,216)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1978 - VIII ZR 246/77 (https://dejure.org/1978,216)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1978 - VIII ZR 246/77 (https://dejure.org/1978,216)
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Verkäufergarantie

§ 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, auftretende Mängel, Hinausschieben der Frist ab Entdeckung;

(vgl. nunmehr § 443 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Schadensersatz infolge nutzloser Investitionskosten - Mangelhaftigkeit des bei einem Bauvorhaben zu verwendenden Wärmeschutzsystems - Übernahme einer Garantie - Eintritt der Verjährung - Unterbrechung der Verjährung durch ein Beweissicherungsverfahren - ...

  • Universität des Saarlandes

    BGB § 459 Abs 2, BGB § 477
    Garantieerklärung und Verjährungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistung - Garantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 633, § 634, § 635
    Auslegung einer Garantieerklärung

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 645
  • MDR 1979, 488
  • WM 1979, 302
  • DB 1979, 982
  • BauR 1979, 427
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 207/60
    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77
    Eine beim Verkauf beweglicher Sachen vereinbarte Garantie von mehr als sechs Monaten besagt daher im Regelfall, daß alle während der Garantiefrist auftretenden Mängel Gewährleistungsansprüche auslösen können und die - gesetzlich oder vertraglich vereinbarte - Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche erst mit der Entdeckung des Mangels beginnt, mithin in Fällen, in denen der Mangel erst kurz vor Ablauf der Garantiefrist auftritt, u.U. erst nach Ende dieser Frist abläuft (RGZ 65, 119, 121; 91, 305, 307; Senatsurteilevom 31. Januar 1962 - VIII ZR 207/60 = Betrieb 1962, 367 = BB 1962, 234, undvom 13. Oktober 1965 - VIII ZR 169/63 = Betrieb 1965, 1736; Mezger a.a.O. § 477 Rdn. 15; Ballerstedt bei Soergel/Siebert, 10. Aufl. § 477 Anm. 15; Honsell bei Staudinger, BGB, 12. Aufl. § 477 Rdn. 32; Erman/Weitnauer a.a.O. § 477 Rdn. 13).

    Es müssen daher besondere Umstände für die Annahme vorliegen, daß die Einräumung einer befristeten Garantie durch den Verkäufer auch die Verjährungsfrist mindestens auf diesen Zeitraum verlängert und sich nicht nur auf das Hinausschieben des Beginns dieser Frist beschränkt (vgl.Senatsurteil vom 31. Januar 1962 - VIII ZR 207/60 a.a.O.; OLG München HRR 1940, 1178; aber auch RG HRR 1930, 1439).

  • RG, 25.01.1907 - II 265/06

    Welchen Einfluß hat eine vom Verkäufer übernommene Garantie auf die Verjährung

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77
    Eine beim Verkauf beweglicher Sachen vereinbarte Garantie von mehr als sechs Monaten besagt daher im Regelfall, daß alle während der Garantiefrist auftretenden Mängel Gewährleistungsansprüche auslösen können und die - gesetzlich oder vertraglich vereinbarte - Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche erst mit der Entdeckung des Mangels beginnt, mithin in Fällen, in denen der Mangel erst kurz vor Ablauf der Garantiefrist auftritt, u.U. erst nach Ende dieser Frist abläuft (RGZ 65, 119, 121; 91, 305, 307; Senatsurteilevom 31. Januar 1962 - VIII ZR 207/60 = Betrieb 1962, 367 = BB 1962, 234, undvom 13. Oktober 1965 - VIII ZR 169/63 = Betrieb 1965, 1736; Mezger a.a.O. § 477 Rdn. 15; Ballerstedt bei Soergel/Siebert, 10. Aufl. § 477 Anm. 15; Honsell bei Staudinger, BGB, 12. Aufl. § 477 Rdn. 32; Erman/Weitnauer a.a.O. § 477 Rdn. 13).
  • RG, 14.12.1917 - II 261/17

    Auswirkungen einer nach Handelsbrauch zu leistenden sechsmonatigen Garantie auf

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77
    Eine beim Verkauf beweglicher Sachen vereinbarte Garantie von mehr als sechs Monaten besagt daher im Regelfall, daß alle während der Garantiefrist auftretenden Mängel Gewährleistungsansprüche auslösen können und die - gesetzlich oder vertraglich vereinbarte - Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche erst mit der Entdeckung des Mangels beginnt, mithin in Fällen, in denen der Mangel erst kurz vor Ablauf der Garantiefrist auftritt, u.U. erst nach Ende dieser Frist abläuft (RGZ 65, 119, 121; 91, 305, 307; Senatsurteilevom 31. Januar 1962 - VIII ZR 207/60 = Betrieb 1962, 367 = BB 1962, 234, undvom 13. Oktober 1965 - VIII ZR 169/63 = Betrieb 1965, 1736; Mezger a.a.O. § 477 Rdn. 15; Ballerstedt bei Soergel/Siebert, 10. Aufl. § 477 Anm. 15; Honsell bei Staudinger, BGB, 12. Aufl. § 477 Rdn. 32; Erman/Weitnauer a.a.O. § 477 Rdn. 13).
  • BGH, 13.10.1965 - VIII ZR 169/63

    Abschluss eines Kaufvertrages - Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77
    Eine beim Verkauf beweglicher Sachen vereinbarte Garantie von mehr als sechs Monaten besagt daher im Regelfall, daß alle während der Garantiefrist auftretenden Mängel Gewährleistungsansprüche auslösen können und die - gesetzlich oder vertraglich vereinbarte - Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche erst mit der Entdeckung des Mangels beginnt, mithin in Fällen, in denen der Mangel erst kurz vor Ablauf der Garantiefrist auftritt, u.U. erst nach Ende dieser Frist abläuft (RGZ 65, 119, 121; 91, 305, 307; Senatsurteilevom 31. Januar 1962 - VIII ZR 207/60 = Betrieb 1962, 367 = BB 1962, 234, undvom 13. Oktober 1965 - VIII ZR 169/63 = Betrieb 1965, 1736; Mezger a.a.O. § 477 Rdn. 15; Ballerstedt bei Soergel/Siebert, 10. Aufl. § 477 Anm. 15; Honsell bei Staudinger, BGB, 12. Aufl. § 477 Rdn. 32; Erman/Weitnauer a.a.O. § 477 Rdn. 13).
  • BGH, 18.06.1971 - I ZR 83/70

    Behandlung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Verträgen - Anspruch wegen

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77
    Soweit sich die Klägerin im übrigen darauf beruft, daß dem Schreiben vom 30. November 1972 die Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Beklagten nicht beigefügt waren und diese Bedingungen ihr auch sonst nicht bekannt gewesen seien, verkennt sie, daß im Handelsverkehr zwischen Kaufleuten die in den Vertrag einbezogenen AGB auch dann gelten, wenn der Vertragspartner des Aufstellers sie nicht kennt; es reicht vielmehr aus, daß der Aufsteller sie seinem Vertragspartner auf Verlangen in geeigneter Weise zugänglich macht (BGHZ 17, 1, 3 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53]; BGH Urteil vom 18. Juni 1971 - I ZR 83/70 = WM 1971, 987, 988 = NJW 1971, 2126, 2127; Ulmer/Brandner/Hensen, AGB, 3. Aufl. § 2 Rdn. 7 und 63; Schmidt-Salzer, AGB, 2. Aufl. S. 64 ff m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.05.1963 - VIII ZR 49/62

    Verjährung des Wandlungsanspruchs bei Nachbesserungspflicht des Verkäufers

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77
    Da Nr. 6 der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Beklagten u.a. deren Gewährleistungspflicht neben der Minderung auf Nachbesserung beschränkt und auf letztere, auch wenn es sich um einen Kaufvertrag handelt, § 639 Abs. 2 BGB entsprechende Anwendung findet (BGHZ 39, 287, 292 [BGH 22.05.1963 - VIII ZR 49/62]; Mezger a.a.O. § 477 Rdn. 17 m.w.Nachw.), war die Verjährung so lange gehemmt, bis die Beklagte, die sich auf Wunsch der Klägerin zu einer Prüfung des Vorhandenseins der Mängel und einer Erörterung ihrer etwaigen Erstattungspflicht bereit erklärt hatte, die Nachbesserung bzw. Schadensersatzleistung endgültig ablehnte; das galt unabhängig davon, ob im vorliegenden Fall die an sich vorgesehene Nachbesserung überhaupt möglich war (BGHZ 66, 367).
  • BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77
    Soweit sich die Klägerin im übrigen darauf beruft, daß dem Schreiben vom 30. November 1972 die Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Beklagten nicht beigefügt waren und diese Bedingungen ihr auch sonst nicht bekannt gewesen seien, verkennt sie, daß im Handelsverkehr zwischen Kaufleuten die in den Vertrag einbezogenen AGB auch dann gelten, wenn der Vertragspartner des Aufstellers sie nicht kennt; es reicht vielmehr aus, daß der Aufsteller sie seinem Vertragspartner auf Verlangen in geeigneter Weise zugänglich macht (BGHZ 17, 1, 3 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53]; BGH Urteil vom 18. Juni 1971 - I ZR 83/70 = WM 1971, 987, 988 = NJW 1971, 2126, 2127; Ulmer/Brandner/Hensen, AGB, 3. Aufl. § 2 Rdn. 7 und 63; Schmidt-Salzer, AGB, 2. Aufl. S. 64 ff m.w.Nachw.).
  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 190/75

    Hemmung der Verjährung bei Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77
    Da Nr. 6 der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Beklagten u.a. deren Gewährleistungspflicht neben der Minderung auf Nachbesserung beschränkt und auf letztere, auch wenn es sich um einen Kaufvertrag handelt, § 639 Abs. 2 BGB entsprechende Anwendung findet (BGHZ 39, 287, 292 [BGH 22.05.1963 - VIII ZR 49/62]; Mezger a.a.O. § 477 Rdn. 17 m.w.Nachw.), war die Verjährung so lange gehemmt, bis die Beklagte, die sich auf Wunsch der Klägerin zu einer Prüfung des Vorhandenseins der Mängel und einer Erörterung ihrer etwaigen Erstattungspflicht bereit erklärt hatte, die Nachbesserung bzw. Schadensersatzleistung endgültig ablehnte; das galt unabhängig davon, ob im vorliegenden Fall die an sich vorgesehene Nachbesserung überhaupt möglich war (BGHZ 66, 367).
  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77
    Die in den Vorinstanzen erörterte Frage, ob bei Ersatz von Mangelfolgeschäden die Verjährungsfrist unter Umständen erst dann zu laufen beginnt, wenn der Schaden entstanden oder erkennbar geworden ist (vgl. dazuSenatsurteil vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77 = WM 1978, 1172, 1173 = NJW 1978, 2241 m.w.Nachw.), stellt sich hier deswegen nicht, weil die Nutzlosigkeit der mit dem Leistungsantrag geltend gemachten Aufwendungen und die Gefahr einer Inanspruchnahme durch die Firma "D. W." der Klägerin spätestens bekannt waren, als sie im Juli 1974 eine Erstreckung des Beweissicherungsverfahrens bezüglich des Bauvorhabens P. auf die Beklagte beantragte.
  • RG, 22.11.1929 - II 148/29

    1. Wie lange ist die Verjährung des Wandlungsanspruchs gehemmt, wenn der

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77
    Grundsätzlich berührt die Vereinbarung einer Garantiefrist die Verjährung nicht (RGZ 128, 211, 213).
  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

    Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer

    Die von der Vorinstanz vorgenommene Auslegung dieses Begriffes entspricht im übrigen der allgemein üblichen Auslegung der Herstellergarantie, wonach entweder der Beginn der Verjährungsfrist hinausgeschoben wird oder der Hersteller für die Fehlerfreiheit während der Garantiezeit haften will, ohne daß dem Kunden der Nachweis obliegt, daß die Sache bei Gefahrübergang fehlerbehaftet war (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1962 - VIII ZR 207/60 = Betrieb 1962, 367, 368; vom 20. Dezember 1978 - VIII ZR 246/77 = WM 1979, 302 unter I 2 a; vom 12. März 1986 - VIII ZR 332/84 = WM 1986, 714 unter II 2 b).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 207/04

    Rechtsnatur der Verpackung des Transportgutes durch den Spediteur; Haftung für

    Wegen der von der Beklagten übernommenen Garantie für den Korrosionsschutz begann die Verjährungsfrist erst mit der Entdeckung des Mangels (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.1978 - VIII ZR 246/77, NJW 1979, 645; Urt. v. 28.6.1979 - VII ZR 248/78, NJW 1979, 2036, 2037).
  • BGH, 03.12.1992 - VII ZR 86/92

    Ende der Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen

    Das ist bei schriftlichen Sachverständigengutachten regelmäßig der Fall, wenn das Gutachten den Parteien übergeben wird; bei mündlicher Erläuterung des schriftlichen Gutachtens durch den Sachverständigen endet die Beweisaufnahme und damit das Beweissicherungsverfahren mit dem Verlesen oder der Vorlage zur Durchsicht des Sitzungsprotokolls über die Vernehmung des Sachverständigen (BGH Urteil vom 21. Februar 1973 - VIII ZR 212/71 = BGHZ 60, 212; Urteil vom 20. Dezember 1978 - VIII ZR 246/77 = BauR 1979, 427, 429; Ingenstau/Korbion, VOB, 11. Aufl. 1989, Rdn. 378 zu B § 13; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 6. Aufl. 1990, Rdn. 99 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 A 126.89

    Technisches Gerät - Langzeitgarantie - Reparatur - Herstellungs- und

    Auch wenn darüber hinaus durch die Langzeitgarantie der Käufer für die während der Garantiefrist auftretenden Mängel des Nachweises enthoben sein sollte, daß sie schon bei Gefahrübergang vorhanden waren (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - VIII ZR 246/77 - NJW 1979, 645), ändert sich nichts daran, daß es sich um eine Ausgestaltung der Sachmängelhaftung handelt.
  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 117/95

    Auslegung der AGB für fabrikneue Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Gewährleistung;

    Der erkennende Senat hat hinsichtlich einer individuellen, zeitlich begrenzten Garantieübernahme angenommen, sie besage im Regelfall, daß alle während der Garantiefrist auftretenden Mangel Gewährleistungsansprüche auslösen könnten (Urteil vom 20. Dezember 1978 - VIII ZR 246/77 = WM 1979, 302 unter I 2 a).

    Allerdings ist bereits in dem Senatsurteil vom 20. Dezember 1978 (aaO.) ausgesprochen, daß bei einer unselbständigen, zeitlich begrenzten Verkäufergarantie der Käufer des oft schwierigen Nachweises, daß die Mängel bereits bei Gefahrübergang vorhanden waren, enthoben sei.

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2003 - 17 U 71/02

    Lieferung eines Schienenlagerungssystems für Straßenbahnen: Annahme eines

    Angesichts dieser wirtschaftlichen Verflechtung mit den kaufvertraglichen Beziehungen zwischen den Klägerinnen und der Beklagten Ziffer 1 ist - wie in solchen Fällen in aller Regel anzunehmen - davon auszugehen, dass für die während der fünfjährigen Gewährleistungsfrist auftretenden eintrittspflichtigen Mängel die sechsmonatige kaufrechtliche Gewährleistungsfrist des § 477 BGB a. F. ab Auftreten der Mängel entsprechende Anwendung findet (vgl. BGH NJW 1981, 2249; NJW 1979, 645).

    Für eine - nur im Ausnahmefall anzunehmende - Verlängerung der Verjährungsfrist auf mindestens 5 Jahre bestehen im Streitfall - insbesondere angesichts der aufgezeigten beiderseitigen Interessenlage - keine stichhaltigen Anhaltspunkte (vgl. auch BGH, NJW 1979, 645).

  • OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 14/06

    Anwendbarkeit der Rügeobliegenheit bei Lieferung und Montage einer vollständigen

    Eine solche Auslegung ist im Regelfall, so auch hier geboten, weil sie den berechtigten Belangen beider Vertragsparteien gerecht wird (vgl. BGH, Urteil v. 20. Dezember 1978, VIII ZR 246/77, BB 1979, 185 m.w.N.; BGH, Urteil v. 26. Oktober 1983, VIII ZR 119/82, WM 1983, 1391).
  • BGH, 28.06.1979 - VII ZR 248/78

    Herstellergarantie als Vertrag zugunsten Dritter

    Vielmehr entspricht es allein dem Sinn und Zweck der Garantie, daß die Verjährung erst mit der Entdeckung des Mangels zu laufen beginnt (vgl. auch BGH NJW 1979, 645).
  • BGH, 19.02.1992 - VIII ZR 65/91

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährung der kaufrechtlichen

    Ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Auslegung ist hier, daß die Beklagte gemäß Nr. VII 1 ihrer AGB Gewähr für Fehlerfreiheit während eines Jahres seit Auslieferung leistet, also erheblich über die Verjährungsfrist des § 477 BGB hinausgeht (zum rechtlichen Gehalt der Gewährleistungsfrist vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - VIII ZR 246/77, WM 1979, 302).
  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 332/84

    In das Erdreich eingebetteter Heizöltank als Bauwerk

    Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach die Bedeutung einer Garantie des Verkäufers, die - wie hier - die Verjährungsfrist übersteigt, sich regelmäßig auf das Hinausschieben des Beginns dieser Frist beschränkt (vgl. Senatsurteil vom 20. Dezember 1978 - VIII ZR 246/77 = WM 1979, 302, 303).
  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 295/79

    Formularmäßige Vereinbarung eines Nachbesserungsrechts

  • BGH, 26.04.1990 - VII ZR 345/88

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen einen Subunternehmer

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 5 U 9/08

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Werklieferungsvertrag über die

  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 154/00

    Anforderungen an die Substantiierung von Parteivortrag; Eigene Sachkunde des

  • BGH, 10.11.1982 - VIII ZR 156/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung vertraglicher

  • BGH, 24.06.1981 - VIII ZR 96/80

    Haftung des Baustoffherstellers

  • BGH, 20.12.1984 - VII ZR 340/83

    AGB: Ausschluß der Haftung für entferntere Mangelfolgeschäden

  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 295/82

    selbstfahrende Arbeitsmaschine - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

  • OLG Hamm, 15.06.2005 - 12 U 112/04

    Auswirkung einer vorformulierten Garantieübernahmeerklärung auf die

  • BGH, 26.10.1983 - VIII ZR 119/82

    Ausschluss des einheitlichen Kaufrechts - Anspruch "auf" Wandelung und "aus"

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2006 - 1 U 218/05

    Verjährung von Wandelungsansprüchen - Abgrenzung Garantievertrag und Kaufvertrag

  • OLG Hamm, 16.09.1981 - 19 U 42/81
  • OLG Jena, 30.07.2001 - 2 W 431/01

    Selbständiges Beweisverfahren - Anhörungsrecht

  • OLG Hamburg, 03.03.2000 - 1 U 51/99

    Auslegung einer als "Mietkauf-Vertrag" bezeichneten Vereinbarung; Formularmäßige

  • KG, 12.06.2008 - 23 U 153/07
  • OLG Braunschweig, 01.10.1998 - 2 U 63/98

    Formularmäßiger Ausschluss der Gewährleistung im Gebrauchtwagenhandel;

  • OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2001 - 15 U 181/00

    Schadensersatz wegen mängelbedingt verspäteter Inbetriebnahme eines Schmelzofens;

  • OLG Bremen, 21.01.1999 - 2 U 80/98

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages ; Mangel an einem Kraftfahrzeug ; Anspruch

  • OLG Köln, 19.01.1996 - 3 U 128/95

    Vorsicht bei Schriftformklauseln zur Geltung der AGB!

  • OLG München, 16.03.1994 - 7 U 5447/93

    Gewährleistungsansprüche bei einer Garantie "von mehr als 6 Monaten"

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